ᐅ Mergers & Acquisitions: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

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Was bedeutet Mergers & Acquisitions? (© Natee Meepian - stock.adobe.com)

Der Begriff Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich, bei denen sich Unternehmen oder Unternehmensteile mit anderen zusammenschließen, abspalten oder den Inhaber wechseln. Neben den beiden Hauptformen der Fusion und des Unternehmenskaufs (bzw. -verkaufs) erfasst der Begriff auch Sonderformen wie fremdfinanzierte Übernahmen oder Carve-outs.

Mergers & Acquisitions Transaktionen

Die englische Wortkombination „Mergers & Acquisitions“ stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Raum und fand um die Zeit von 1895 während einer Übernahmewelle in den USA Eingang in den Sprachgebrauch.

Hinter dem Begriff „Merger“ stehen Fusionen, also die Verbindung von zwei (oder mehr) bisher rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit. Der Begriff „Acquisitions“ bezieht sich hingegen auf den Unternehmenskauf (auch: Übernahme, Akquisition) bzw. aus Anbietersicht auf den Unternehmensverkauf, d.h. den Verkauf (Verpflichtungsgeschäft) und die Veräußerung (Erfüllungsgeschäft) eines ganzen Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung an einen Käufer im Gegenzug für eine Kaufpreiszahlung oder im Tausch gegen Anteile des Käufers. Es kommt beim Unternehmenskauf also zu einem Wechsel des Eigentümers. Damit umreißt die Bezeichnung bereits die beiden großen Hauptanwendungsfälle im Bereich M&A.

Die Motive, die hinter M&A-Transaktionen stehen sind in aller Regel die Sicherung der Existenz eines Unternehmens und vor allem Wachstum: Fusionen, Unternehmenskäufe und sonstige externe Transaktionen können auch kurzfristig zu erheblichen Wachstumserfolgen führen (sog. externes Wachstum), da der Zusammenschluss unmittelbar den Umsatz, die Marktanteile, die Unternehmensgröße und letztlich die Marktmacht des daraus entstehenden bzw. des erwerbenden Unternehmens signifikant erhöht. Demgegenüber sind der rein internen Wachstumsgenerierung, beispielsweise durch Umsatzsteigerung, relativ enge Grenzen gesetzt. Es handelt sich also primär um strategische Entscheidungen.

JuraForum.de-Tipp: Da Zusammenschlüsse und Übernahmen aus den vorgenannten Gründen die Gefahr bergen, Monopole bzw. eine marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen hervorzubringen, unterliegen sie in den meisten Staaten der Fusionskontrolle. In Deutschland ergeben sich die zentralen Normen aus §§ 35 ff. GWB und Art. 101 ff. AEUV in Verbindung mit der Fusionskontrollverordnung der EU (Verordnung Nr. 139/2004).

M&A Arten

M&A-Transaktionen können auf vielfältige Weise vorgenommen werden. Im Bereich der Fusionen und Übernahmen lässt sich eine grobe Unterscheidung zwischen

  • horizontalen,
  • vertikalen
  • und konglomeralen Integrationen (engl.: conglomerate mergers)

treffen.

Von horizontaler Integration wird gesprochen, wenn zwei Unternehmen auf der gleichen Verarbeitungs- oder Handelsstufe sich zusammenschließen. Ein Zusammenschluss zwischen Coca-Cola und Pepsi wäre zum Beispiel eine horizontale Integration.

Das Pendant, die vertikale Integration, meint hingegen den Zusammenschluss von Unternehmen aus unterschiedlichen Stufen. Ein Beispiel wäre der Zusammenschluss von Coca-Cola (Hersteller) und einem Lebensmittelgroßhändler (nachgeschalteter Vertrieb) oder einem Rohstofflieferanten (vorgeschaltete Zulieferung).

Konglomerale Integrationen bezeichnen Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsbereichen. So wird beispielsweise die Übernahme der US-amerikanischen Biosupermarktkette Whole Foods durch den zuvor reinen Onlinehändler Amazon als konglomerale Integration bewertet.

Daneben kann man anhand der verschiedenen Ergebnisse der Transaktionen differenzieren: Bei einer sog. Fusion durch Aufnahme verliert das gekaufte Unternehmen (sog. Zielunternehmen oder „Target“) seine Existenz und wird mit seinem gesamten Vermögen (einschließlich der Schulden) in das erwerbende Unternehmen integriert. Bei der sog. Fusion durch Neugründung entsteht durch den Zusammenschluss ein völlig neues Unternehmen.

Zu den wichtigsten M&A-Transaktionen gehören insbesondere:

  • Fusion
  • Unternehmenskauf
  • Übernahmeangebot (ggf. als feindliche Übernahme)
  • Fremdfinanzierte Übernahme
  • Spin-off
  • Carve-out
  • Betriebsübergang
  • Unternehmenskooperation, insbesondere Joint Ventures

Ablauf von Mergers & Acquisitions

Möchte ein Unternehmen eine M&A-Transaktion vornehmen, beginnt der Prozess mit der Suche nach Zielunternehmen, die in Frage kommen, wenn nicht ohnehin von vornherein ein konkretes Target ausgesucht wurde.

Als nächstes wird eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt, d.h. der Käufer führt eine sorgfältige Analyse der Stärken und Schwächen des Zielunternehmens sowie der Risiken einer potenziellen Transaktion durch. Diese Prüfung fließt maßgeblich in die Ermittlung des Transaktionswerts mit ein. In der Praxis wird der Käufer dabei von spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und weiteren M&A-Experten beraten (s.u.).

Der nächste Schritt ist ein entsprechendes Angebot zur Transaktion, gefolgt von Verhandlungen zwischen den Unternehmen. Die Kernpunkte dieser Verhandlungen werden aufgrund der Größe und Komplexität von M&A-Transaktionen zunächst in einem sog. Term Sheet, also einem Diskussions- und Arbeitspapier, festgehalten, bevor es an die eigentliche Vertragsgestaltung geht. Das Term Sheet ist bereits eine verbindliche Grundlage für die späteren Verträge. Oft folgt danach ein sog. Letter of Intent, also eine Absichtserklärung der Vertragsparteien, mit der sie ihren Willen zur Durchführung der verhandelten Transaktion bekräftigen.

Die Phase der Vertragsgestaltung (engl.: deal documentation) endet mit der Unterzeichnung der Verträge (engl.: signing), an die sich die beiderseitige Erfüllung anschließt (engl.: closing).

Welche Rechtsgeschäfte im Einzelfall vorzunehmen sind, hängt von der Art der Transaktion ab.

In Deutschland ist der Unternehmenskaufvertrag, auf den §§ 433 ff. BGB anwendbar ist, in aller Regel das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft bei Unternehmenskäufen und Fusionen. Bei großen Transaktionen besteht zudem eine Anmelde- und Anzeigepflicht insbesondere beim Bundeskartellamt bzw. der Europäischen Kommission (als Kartellbehörde der EU) im Rahmen der Fusionskontrolle.

Große M&A – Beispiele

  • Übernahme von Mannesmann durch Vodafone – 202,7 Mrd. USD (1999)
  • Übernahme von SABMiller durch Anheuser-Busch InBev – 104 Mrd. USD (2016)
  • Übernahme von Bellsouth durch AT&T – 86 Mrd. USD (2006)
  • Übernahme von Time Warner Inc. durch AT&T – 85,4 Mrd. USD (2016-2019)
  • Teilweise Übernahme von 21st Century Fox durch The Walt Disney Company – 71,3 Mrd. USD (2018); die nicht übernommenen Teile firmieren heute als Fox Corporation
  • Übernahme von Monsanto durch Bayer AG – 54,5 Mrd. USD (2016)
  • Übernahme von Innogy SE durch E.ON SE – 38,5 Mrd. USD (2018); im Tausch erhielt RWE das gesamte Erneuerbare-Energien-Geschäft von E.ON
  • Übernahme von LinkedIn durch Microsoft – 26,2 Mrd. USD (2016)
  • Fusion von AOL und Time Warner zu AOL Time Warner – 164,7 Mrd. USD (2000); bereits 2009 wieder Trennung der beiden Firmen.
  • Fusion von Dow Chemical und DuPont zu DowDuPont – 130 Mrd. USD (2015)
  • Fusion von Heinz und Kraft Foods zu The Kraft Heinz Company – 100 Mrd. USD (2015)
  • Fusion von Linde AG und Praxair zu Linde plc – 85 Mrd. USD (2016)
  • Abspaltung von Philipp Morris International – 111,3 Mrd. USD (2008)

JuraForum.de-Tipp: Das angegebene Volumen der Transaktionen entspricht demjenigen der tatsächlichen Deals. Aufgrund von Inflation wären diese jedoch noch größer, würde der Deal heute abgeschlossen werden. So beträgt der inflationsbereinigte Transaktionswert der Fusion von Dow Chemical und DuPont zu DowDuPont etwa 146 Mrd. USD (Stand: 2020) anstelle von ursprünglich 130 Mrd. USD.

Mergers & Acquisitions Specialist – Aufgaben

M&A-Specialists, also Experten auf dem Gebiet der M&A-Transaktionen, übernehmen Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Mergers & Acquisitions. Sie werden deshalb auch als M&A-Berater bezeichnet. Sie prüfen dabei die unterschiedlichen Aspekte und Möglichkeiten einer erfolgreichen Transaktion, wobei das Ziel stets die Wachstumssteigerung ist (s.o.).

M&A-Specialists können

  • Rechtsanwälte,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater
  • oder auch Investmentbanker

sein.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Analyse des Targets und die Beratung in Hinblick auf die rechtlichen Fragen.

Mergers & Acquisitions (M&A) – FAQ

Was versteht man unter Mergers & Acquisitions?

Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet den Zusammenschluss von Unternehmen oder den Erwerb von Unternehmen durch andere Unternehmen. Bei einer Fusion verschmelzen zwei oder mehrere Unternehmen zu einem neuen Unternehmen, während bei einer Akquisition ein Unternehmen ein anderes Unternehmen durch Übernahme erwirbt. M&A-Transaktionen können sowohl national als auch international stattfinden.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei M&A-Transaktionen zu beachten?

Bei M&A-Transaktionen sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere:

  • Wettbewerbsrecht: M&A-Transaktionen können den Wettbewerb auf dem Markt beeinträchtigen und unterliegen daher dem Kartellrecht. Insbesondere bei großen Transaktionen kann eine vorherige Genehmigung durch die Kartellbehörden erforderlich sein.
  • Gesellschaftsrecht: Bei M&A-Transaktionen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Unternehmen zu beachten, z.B. die Satzungen oder Gesellschaftervereinbarungen. Außerdem müssen die formalen Anforderungen an die Transaktion, wie die Einberufung von Gesellschafterversammlungen oder die notarielle Beurkundung, erfüllt werden.
  • Arbeitsrecht: Bei M&A-Transaktionen können sich auch arbeitsrechtliche Fragen stellen, insbesondere in Bezug auf die Übernahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des übernommenen Unternehmens.
  • Steuerrecht: M&A-Transaktionen haben in der Regel steuerliche Auswirkungen, z.B. auf die Höhe der Gewerbesteuer oder der Umsatzsteuer.

Welche Verträge werden bei M&A-Transaktionen geschlossen?

Bei M&A-Transaktionen werden verschiedene Verträge geschlossen, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Unternehmen und Personen festzulegen. Zu den wichtigsten Verträgen gehören:

  • Vereinbarung über den Unternehmenskauf (Share Purchase Agreement): In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen des Kaufs und Verkaufs von Anteilen an einem Unternehmen festgelegt, z.B. der Kaufpreis, Garantien und Haftungsausschlüsse.
  • Vereinbarung über die Vermögensübertragung (Asset Purchase Agreement): In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen des Kaufs und Verkaufs von Vermögenswerten eines Unternehmens festgelegt, z.B. Maschinen, Gebäude oder Patente.
  • Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement): In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass die beteiligten Unternehmen und Personen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben.
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Joint Venture Agreement): In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen einer Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmen festgelegt, z.B. zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen oder zur Entwicklung neuer Produkte.
  • Letter of Intent: In diesem Schreiben werden die grundlegenden Bedingungen und Absichten einer M&A-Transaktion festgehalten, um die Verhandlungen zwischen den Parteien zu erleichtern.
  • Finanzierungsvereinbarung: In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen der Finanzierung der M&A-Transaktion festgelegt, z.B. die Höhe des Darlehens oder die Beteiligung von Investoren.

Welche Schritte sind bei einer M&A-Transaktion zu beachten?

Bei einer M&A-Transaktion sind verschiedene Schritte zu beachten, um eine erfolgreiche Transaktion zu gewährleisten:

  1. Identifizierung von potenziellen Zielunternehmen oder Käufern,
  2. Durchführung einer Due Diligence, um die finanzielle und rechtliche Situation des Zielunternehmens zu prüfen,
  3. Aushandlung der Bedingungen der Transaktion und Vorbereitung der Verträge,
  4. Durchführung der Transaktion, z.B. durch Übertragung von Aktien oder Vermögenswerten,
  5. Integration des übernommenen Unternehmens in das eigene Unternehmen.

Welche Risiken bestehen bei M&A-Transaktionen?

Bei M&A-Transaktionen bestehen verschiedene Risiken, insbesondere:

  • Finanzielle Risiken: Die Transaktion kann zu einem Verlust oder einer Verschuldung führen, z.B. durch eine falsche Bewertung des Zielunternehmens.
  • Rechtliche Risiken: Die Transaktion kann rechtliche Konflikte oder Haftungsansprüche auslösen, z.B. durch Verstöße gegen das Kartellrecht oder die Übernahme von Verbindlichkeiten des Zielunternehmens.
  • Operative Risiken: Die Integration des übernommenen Unternehmens kann Schwierigkeiten bereiten, z.B. durch kulturelle Unterschiede oder Inkompatibilitäten bei IT-Systemen.
  • Image-Risiken: Die Transaktion kann zu einem Verlust des Vertrauens von Kunden, Mitarbeitern oder Investoren führen, z.B. durch negative Berichterstattung in den Medien.

Welche rechtlichen Schritte können im Falle von M&A-Streitigkeiten unternommen werden?

Im Falle von M&A-Streitigkeiten können verschiedene rechtliche Schritte unternommen werden, insbesondere:

  • Gütliche Einigung: Die Parteien können versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, z.B. durch Verhandlungen oder Mediation.
  • Gerichtliche Klage: Eine Partei kann eine gerichtliche Klage gegen die andere Partei erheben, z.B. wegen Vertragsverletzung oder Schadensersatz.
  • Schiedsverfahren: Die Parteien können sich auf ein Schiedsverfahren einigen, um die Streitigkeit außergerichtlich beizulegen. Dabei wird die Entscheidung von Schiedsrichtern getroffen, die von beiden Parteien akzeptiert werden müssen.
  • Einholung von Gutachten: Eine Partei kann auch die Einholung von Gutachten in Betracht ziehen, um beispielsweise eine Schadenshöhe oder eine Haftungsfrage zu klären.

Welche Rolle spielen Rechtsanwälte bei M&A-Transaktionen?

Rechtsanwälte spielen bei M&A-Transaktionen eine wichtige Rolle, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Rechtsberatung: Rechtsanwälte beraten die beteiligten Unternehmen und Personen zu den rechtlichen Aspekten der Transaktion und unterstützen sie bei der Ausgestaltung der Verträge.
  • Risikoanalyse: Rechtsanwälte führen eine Risikoanalyse durch, um mögliche rechtliche Risiken der Transaktion zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln.
  • Verhandlungsführung: Rechtsanwälte führen Verhandlungen mit den Vertretern des Zielunternehmens oder des Käufers und setzen die Interessen ihrer Mandanten durch.
  • Due Diligence: Rechtsanwälte prüfen im Rahmen der Due Diligence die rechtlichen Aspekte des Zielunternehmens und identifizieren mögliche Risiken.
  • Streitbeilegung: Im Falle von Streitigkeiten stehen Rechtsanwälte den beteiligten Unternehmen und Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite.

Rechtsanwälte können auch in Zusammenarbeit mit anderen Experten, wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, agieren, um eine umfassende Beratung und Begleitung der Transaktion zu gewährleisten.

Tipp: Mergers & Acquisitions (M&A) sind komplexe Transaktionen, die eine umfassende rechtliche Beratung erfordern. Bei M&A-Transaktionen sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, Verträge zu schließen und Risiken zu identifizieren. Rechtsanwälte spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der beteiligten Unternehmen und Personen in allen Phasen der Transaktion, von der Identifizierung potenzieller Zielunternehmen oder Käufer bis hin zur Integration des übernommenen Unternehmens in das eigene Unternehmen.


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